Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Bundesanstalt für Wasserbau ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für alle Websites bei denen die Bundesanstalt für Wasserbau im Impressum als Herausgeber genannt wird.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Wir haben die Barrierefreiheit unser Websites auf Grundlage der BITV 2.0 vom 21. Mai 2019 getestet. Der Test bezieht die Anforderungen der WCAG 2.1 in der Fassung vom 05. Juni 2018 mit ein.

Für die Testung der Websites wurde jeweils eine repräsentative Anzahl an Seiten ausgewählt. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf dem System Web Accessibility Checker und entspricht der Konformitätsstufe AA.

Alle für die Prüfung ausgewählten Seiten wurden als BITV-konform bewertet.

Diese Erklärung wurde am 16.09.2020 erstellt und am 22.03.2022 überprüft.

Aufgrund der Überprüfung sind die Websites der BAW mit den zuvor genannten Anforderungen wegen einiger Ausnahmen teilweise vereinbar. Einige Richtlinien wurden nicht auf allen Websites vollständig eingehalten. Dies betrifft die Lesbarkeit, die Navigierbarkeit, Textalternativen und die Unterscheidbarkeit.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Seiten aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Feedback-Formular unter „Barriere melden“.
Bundesanstalt für Wasserbau
Abteilung Zentraler Service
Bereich Öffentlichkeitsarbeit
Kußmaulstraße 17
76187 Karlsruhe

Durchsetzungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de