Die E-Rechnung in der Bundesanstalt für Wasserbau

Die Bundesanstalt für Wasserbau ist gesetzlich verpflichtet, elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) entgegenzunehmen und zu verarbeiten. Hier finden Sie viele wichtige Informationen, um sich auf die Erstellung und Einreichung von E-Rechnungen bei Behörden der mittelbaren und unmittelbaren Bundesverwaltung vorzubereiten.

https://www.e-rechnung-bund.de/rechnungssteller/

Die Bundesanstalt für Wasserbau empfängt elektronische Rechnungen über die Zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes (ZRE). Die ZRE erreichen Sie unter

xrechnung.bund.de

Eine elektronische Rechnung hat gemäß § 5 E-RechV neben den umsatzsteuerrechtlichen Rechnungsbestandteilen (vgl. hierzu § 14 UStG) mindestens folgende Angaben zu enthalten:

  • Leitweg-Identifikationsnummer: 991-04361-66 (Bei Nutzung von Peppol geben Sie bitte 0204:991-04361-66 an).
  • Zahlungsbedingungen oder alternativ das Fälligkeitsdatum
  • Bankverbindungsdaten des Zahlungsempfängers
  • De-Mail- bzw. E-Mail-Adresse des Rechnungsstellers
  • Bestellnummer (15-stellig/7395xxx000JJxxx)
  • Lieferantennummer (395xxxxxx)

Informationsmaterial

Weiterführende Informationen zur ZRE finden Sie in der Broschüre für Rechnungssteller und der Lieferanteninformation sowie im Leitfaden zur Nutzung des Eingangskanals Peppol für die ZRE.